Vertrag

LIZENZVERTRAG (ANGEBOT)
zur Gewährung eines nicht exklusiven Nutzungsrechts an der Software

Rostow am Don
1. Januar 2022

Dieser Lizenzvertrag (im Folgenden „Vertrag“) ist ein Angebot des Einzelunternehmers Artjom Gennadjewitsch Berezhnoj (OGRNIP 308220831700050), der im Folgenden als „Lizenzgeber“ oder DiMaker bezeichnet wird und auf Grundlage der Bescheinigung über die Registrierung als Einzelunternehmer handelt, an eine juristische Person oder einen Einzelunternehmer, die/der im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet wird.

Gemäß Artikel 438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation (BGB RF) wird die vorbehaltlose Annahme (Akzeptanz) der Bedingungen dieses Angebots darin gesehen, dass der „Nutzer“ eine Zahlung zur Begleichung der Dienstleistungen vornimmt und der „Lizenzgeber“ das entsprechende Finanzdokument erhält, das den Zahlungsvorgang bestätigt.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich auf Anfrage des Nutzers, ihm das nicht-exklusive Nutzungsrecht an der Software zu gewähren, die im Internet auf der Website des Lizenzgebers bereitgestellt wird. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung der Systeme und Dienste zur Erstellung elektronischer Dokumente in einem Online-Editor über die Website https://dimaker.app, gemäß den Bedingungen, die in der „Nutzungsgebührenübersicht“ dargelegt sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber für die gewährten Rechte eine Vergütung zu zahlen.

1.2. Dieser Vertrag stellt ein Angebot dar und wird durch die Registrierung des Nutzers auf der Website von DiMaker im Internet unter den Domains des Lizenzgebers https://dimaker.app (im Folgenden „Website“) sowie durch die erste Vorauszahlung des Nutzers gemäß Abschnitt 4 dieses Vertrags geschlossen.

1.3. DiMaker garantiert dem Nutzer Zugriff auf die Website und die Dienste rund um die Uhr an jedem Tag des Monats mit einer monatlichen Verfügbarkeit von 99,8%.

1.4. Die Informationen, die im Nutzerkonto (persönlicher Bereich) eingegeben werden, werden auf einem Server des Lizenzgebers gespeichert.

1.5. Begriffsbestimmungen:

Website – Internetseite unter der Adresse: https://dimaker.app.

Konto – persönlicher Bereich, der vom Nutzer unter einem einzigartigen Namen auf der Website registriert wird und eine Sammlung von Nutzerdaten enthält.

Zugriff – Autorisierung des Nutzers im System zur Erstellung elektronischer Dokumente über die Website im Internet durch Eingabe des bei der Registrierung erhaltenen Login-Namens und Passworts.

Dienste – die gemäß der „Nutzungsgebührenübersicht“ bereitgestellte Gesamtheit von Funktionen und Dienstleistungen der Website.

Benutzeroberfläche – Funktionalität der Software, die es dem Nutzer ermöglicht, Informationen einzugeben, Aktionen auszuführen, fertige Dateien herunterzuladen und andere Merkmale des Softwareprodukts zu nutzen.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE

2.1. Um das Nutzungsrecht gemäß dem Vertrag zu erwerben, muss sich der Nutzer auf der Website registrieren.

2.2. Der Nutzer legt den erforderlichen Umfang der Nutzungsrechte sowie die entsprechende Vergütung gemäß der „Nutzungsgebührenübersicht“ auf der Website eigenständig fest.

2.3. Der Nutzer ist berechtigt, die Dienste nach der Registrierung auf der Website, der Auswahl der benötigten Dienstleistungen und der Bezahlung zu nutzen. Die Software ermöglicht es dem Nutzer, Dokumente im Online-Editor zu erstellen sowie andere Dienstleistungen unter den von den Parteien vereinbarten Bedingungen.

2.4. Aktionen, die der Nutzer auf der Website ausführt, sowie Daten, die im Konto eingegeben werden, werden protokolliert und automatisch gespeichert. Gewählte Dienstleistungen werden automatisch bestätigt.

2.5. Sollte der Nutzer und/oder seine Handlungen in den Diensten gegen die Nutzungsbedingungen der Website verstoßen, sendet der Lizenzgeber dem Nutzer eine Warnung mit einer Frist zur Behebung der Verstöße.

2.6. Der Nutzer ist berechtigt, innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eintreten der Gründe, technische Beschwerden oder andere Reklamationen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, eingegangene Reklamationen oder Beschwerden zu prüfen.

2.7. Die Parteien erkennen an, dass der Nachweis der Bereitstellung des Nutzungsrechts an den Systemen und Diensten der Website ausreichend durch die vom Software-System des Lizenzgebers generierten Daten erbracht ist.

2.8. Die ordnungsgemäße Erbringung der Nutzungsrechte an Systemen und Diensten gegenüber dem Nutzer wird durch die Erstellung eines Nachweises (Zugriffsberichte) dokumentiert. Sollte der Nutzer innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erstellung des Berichts keine begründete Ablehnung kommunizieren, gilt der Bericht als akzeptiert.

2.9. Der Bericht gilt als unterzeichnet und die garantierte Nutzung wird ordnungsgemäß und vollständig bereitgestellt, wenn der Lizenzgeber innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erstellung des Berichts keine schriftliche Ablehnung seitens des Nutzers erhält.

2.10. Der Lizenzgeber kann, auf ausdrückliche Anfrage des Nutzers, den Bericht in physischer Form, vom Lizenzgeber unterzeichnet und gestempelt, per Post an den Nutzer senden.

Hinweis: Der übersetzte Text behält den rechtlichen und technischen Kontext bei und formatiert die Rechtsbegriffe für die Zielgruppe. "DiMaker" bleibt als Name unverändert, um die Marke zu repräsentieren. Der Text wurde für natürliche Lesbarkeit sowie korrekte juristische Terminologie angepasst.

Sind Sie bereit für Start?

Öffnen Web-App öffnen